Wohngebäude:
129 Euro
89 Euro Sonderpreis für Kunden
Gewerbegebäude:
149 Euro
119 Euro Sonderpreis für Kunden
Wichtig für Sie:
Eine mögliche Recherche der Verbrauchsdaten ist bei Erdgas-Kunden der Stadtwerke Castrop-Rauxel im Preis enthalten!
In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) alles rund um den Energieausweis. Dieser ordnet ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu. Er gibt zum Beispiel anhand einer Farbskala und exakter Daten den Energieverbrauch einer Immobilie an und auch, welche Sanierungsmaßnahmen helfen, den Verbrauch zu optimieren. Käufer und Mieter erkennen so auf den ersten Blick den Energiebedarf und -verbrauch des Gebäudes und können die Heiz- und Warmwasserkosten ableiten.
Bereits in Verkaufs- und Mietanzeigen muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Verbrauchsausweis bzw. der Energieausweis dann unaufgefordert vorgelegt werden. Das gilt für bereits bestehende Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, und auch für Neubauten. Nur bei bestehenden Mietverträgen entfällt diese Verpflichtung.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte. Beim ersten werden die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ausgewertet. Die sind natürlich von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Heizungsanlage, der Dämmung und vom Nutzerverhalten. Der eine verbraucht mehr, der andere weniger Energie!
Beim Bedarfsausweis rechnet ein Sachverständiger den Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten aus. In einigen Fällen – zum Beispiel bei Neubauten – ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Grundsätzlich dürfen Energieausweise nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden.
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